Förderverein zur Gestaltung/Ausstattung und Erhaltung der Gebäude
der Evangelischen Kirchengemeinde Großenbaum-Rahm
Niederschrift der Mitgliederversammlung am 17. März 2015
im Besprechungsraum Pfarrbüro, Lauenburger Allee 19, 17:00 Uhr
Gemäß § 6 Absatz 1 der Satzung des Fördervereins findet mindestens einmal jährlich eine ordentliche Mitgliederversammlung statt. Zu der Versammlung war ordnungsgemäß im Gemeindegruß, durch Aushang in den Gemeinde-Schaukästen sowie durch Abkündigung eingeladen worden.
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung mit Losung und Lehrtext. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig.
- Genehmigung der Niederschrift der Mitgliederversammlung für das Jahr 2013 am 05. März 2014
Das Protokoll hat gem. § 6 Abs.7 der Satzung 14 Tage nach der Sitzung 3 Wochen im Schaukasten ausgehangen. Widersprüche wurden nicht erhoben. Damit ist das Protokoll genehmigt.
- Bericht des Vorstandes über seine Tätigkeit im Jahr 2014
Der Vorsitzende berichtet, dass das Spenden- und Beitragsaufkommen im Jahr 2014 insgesamt lediglich 1020,35 € betrug. Die Zinserträge für 2014 konnten von der Verwaltung noch nicht gebucht werden. Ursache ist die Umstellung auf NKF zum 01.01.2014. Dadurch war es lediglich möglich, eine vorläufige Einnahmen- und Ausgabenentwicklung für 2014 aufzustellen. Aus der von der Verwaltung zur Verfügung gestellten Liste der Spenden ist nicht bei allen Positionen der Spender erkennbar. Der Vorsitzende wird in der nächsten Sitzung der Lenkungsgruppe NKF des Kirchenkreises über diesen Mangel berichten.
Unter Berücksichtigung des Anfangsbestandes von 13.398,77 € und der Einnahmen von 1.020,35 € beträgt der Kontostand des Fördervereins zum 31. Dezember 2014 insgesamt 12.883,70 €.
Das Spendenaufkommen für den Förderverein lag im Jahr 2014 um 525,46 € unter dem des Vorjahres.
Die Tätigkeitsschwerpunkte lagen 2014 bei der praktischen Begleitung des Um- und Ausbaus des Kindergartens durch den Vorsitzenden, sowie darin, die Spendenbereitschaft der Gemeinde und der Gruppen zu fördern. Darüber hinaus wurde der Einbau eines Beamers im Gemeindehaus mit einem Betrag von 1.535,42 € unterstützt.
- Entlastung des Vorstandes und des Kassenwarts für das Jahr 2014
Die Versammlung erteilt dem Vorstand und dem Kassenwart ohne Gegenstimme Entlastung. Sie dankt dem Vorstand für die geleistete Arbeit.
- Tätigkeitsschwerpunkte für 2015
Die Anwesenden sind sich darüber einig, dass ein allgemeiner Aufruf zum Spenden für die Erhaltung und Ausstattung der Gebäude keinen großen Erfolg hat. Eine Sammlung für konkrete Objekte veranlasst die Gemeindeglieder zu mehr Spenden, was das Objekt Kindergarten Um- und Ausbau gezeigt hat. Es wird vorgeschlagen, ein Projekt „Austausch aller Lampen gegen Energiesparlampen“ zu initiieren.
Für das Jahr 2015 sieht die Mitgliederversammlung folgende Tätigkeitsschwerpunkte:
- Im Jugendzentrum soll über der Eingangstür ein Namenshinweis angebracht werden. Dabei werden die vorhanden Kacheln überputzt und der Namenszug – Jugendheim Albert-Schweitzer-Haus - soll analog zum des Kindergartens in den Putz eingebracht werden. Der Förderverein wird die Kosten, die bei ca. 500 € liegen, übernehmen.
- Die Herrichtung der Kacheln der Laibungen des Eingangs in gleicher Form wie der Bereich über der Eingangstür sollte von der Gemeinde übernommen werden.
- An der Eingangstür soll im Innenbereich ein Wechselrahmen angebracht werden, zum Hinweis auf die im Haus tätigen Gruppen. Die Kosten von ca. 500 € werden vom Förderverein übernommen.
- Im Kriechkeller unter dem Kindergarten müssen Entlüftungen in den Fenstern installiert werden, da zur Zeit aus dem Keller unangenehme Gerüche ins Jugendheim ziehen. Kosten je Ventilator ca. 500 €, die vom Förderverein übernommen werden (max. 2 Lüfter).
- Änderung der Satzung des Fördervereins
Der Förderverein hat in einer Außerordentlichen Sitzung am 25. Februar 2015 die Satzung in einigen Punkten an den aktuellen und technischen Stand, sowie den Wahltermin des Vorstands an die Presbyteriumswahl und die Wahlperiode an die Presbyteriumswahlperiode angepasst. Die laufende Wahlperiode des Vorstands wurde einmalig um 1 Jahr verlängert. Sämtliche Änderungsbeschlüsse wurden einstimmig gefasst.
Gem. § 10 der Satzung bedürfen Beschlüsse zur Änderung der Satzung der Zustimmung des Presbyteriums. Das Presbyterium hat allen Änderungen in seiner Sitzung am 06. März 2015 einstimmig zugestimmt.
- Verschiedenes
Hierzu lagen keine Punkte vor.
Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 17:50 Uhr mit dem Dank an die Anwesenden.
Wilfried Middendorf Dirk Gebhardt
Duisburg, den 27.03.2015